Bild: Prüfplätze der Prüfstelle ETH 01 bei der TMZ
Guido Werner/TMZ

Das Leistungsangebot der Prüfstelle

Die TMZ Thüringer Mess- und Zählerwesen Service GmbH ist der Experte für elektrische Messsysteme in der Energiewirtschaft. Wir bieten unseren Kunden alle Dienstleistungen im Bereich Mess- und Eichwesen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Eichung elektronischer und elektromechanischer Stromzähler für Wirk- und Blindenergie sowie von Zusatzeinrichtungen
  • Automatisierte Eichung nach den Prüfregeln der PTB an computergestützten Prüfanlagen
  • Stichprobenprüfung zur Verlängerung der Eichgültigkeit
  • Befundprüfung

Eichung von Stromzählern, Zusatzeinrichtungen, Strom- und Spannungswandlern:

Die staatlich anerkannte Prüfstelle ETH 01 bei der TMZ führt Eichungen von elektronischen und elektromechanischen Wechsel- und Drehstromzählern für Wirk- und Blindenergie für Zusatzeinrichtungen und für Strom- und Spannungswandler durch. Zusatzeinrichtungen können integrierter Bestandteil von Stromzählern oder eigenständig, getrennt von Elektrizitätszählern angeordnete Geräteeinheiten sein. Messwandler dienen der Anpassung zu messender Ströme und Spannungen an die Normwerte der Zähler.

Stromwandler können bis 1.600 A und Spannungswandler bis 30 kV geeicht werden. Auch hier erfolgt die Eichung automatisiert und nach den PTB-Prüfregeln.

Automatisierte Eichung nach PTB-Prüfregeln:

Die Mitarbeiter der Prüfstelle führen die Eichung automatisiert und nach den Vorgaben der PTB-Prüfregeln an modernen, computerunterstützten Prüfanlagen durch. Insgesamt stehen 60 Zählerprüfplätze an drei Anlagen zur Verfügung.

Stichprobenprüfung zur Verlängerung der Eichgültigkeit:

Zum Ende der Eichgültigkeit von Stromzählern kann diese durch ein Stichprobenverfahren mit dem Nachweis einzuhaltender Kriterien verlängert werden. Netz- und Messstellenbetreiber machen hiervon Gebrauch um die Verwendungsdauer der Geräte zu erhöhen und Kosten zu senken. Die Details zur Durchführung des Stichprobenverfahrens sind in den PTB-Mitteilungen 110 (2000) beschrieben.

Bei Stichprobenverfahren werden nur einige Zähler eines homogenen Loses ausgebaut und in unserer Prüfstelle geprüft. Sollte die Stichprobenprüfung erfolgreich sein, so verlängert sich die Gültigkeit der Eichung eines Stromzählers um jeweils 5 Jahre. Die Verlängerung wird durch die Eichbehörde anhand der mitgeteilten Prüfergebnisse überwacht und genehmigt.

Befundprüfung:

  • Antrag auf Befundprüfung

    Ein Antrag auf Befundprüfung nach § 39 MessEG und § 39 MessEV kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit eines Messgerätes oder einer Zusatzeinrichtung darlegt, gestellt werden. Für diesen ist ein Antragsformular nach GM-P 6.1 Elektrizität, Anhang 6.4 zu verwenden.

    Antrag auf Befundsprüfung (PDF, 469 KB)

    Der Antrag ist an die zuständige Behörde oder an eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Elektrizität direkt zu stellen oder über den Messgeräteverwender zuzuleiten.

  • Ausbau des Prüflings

    Der Prüfling wird nach der Dokumentation der Verwendungssituation (Muster Ausbauprotokoll in GM-P 6.1 Elektrizität, Anhang 6.2) vom zuständigen Messstellenbetreiber/Verwender oder dessen Beauftragten ausgebaut.

    Hinweis: Befundprüfungen werden nur durchgeführt, wenn das Ausbauprotokoll und der Antrag auf Befundprüfung vollständig ausgefüllt vorliegen. Bei Unvollständigkeit wird dieser zurückgewiesen.

  • Teilbefundprüfung

    Auf Wunsch des Antragstellers kann nach § 39 Absatz 3 MessEV auch eine Teilbefundprüfung im Hinblick auf einzelne Aspekte der Befundprüfung durchgeführt werden. Die Durchführung einer eingeschränkten Befundprüfung scheidet dann aus, wenn durch diese keine eindeutigen Aussagen über bestimmte Teilaspekte zu erwarten sind.

  • Maßnahmen vor Beginn der Prüfung

    Damit mit den Prüfungen begonnen werden kann, müssen der prüfenden Stelle alle hierfür erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorliegen. Dazu gehören u. a.:

    Antrag zur Durchführung der Befundprüfung

    • Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
      • Antragsteller, ggf. Bevollmächtigter,
      • Kontaktdaten Antragsteller,
      • Messgeräteverwender,
      • Kontaktdaten Messgeräteverwender,
      • Bezeichnung Prüfling,
      • Stelle bei der die Befundprüfung beantragt wird,
      • Teilbefundprüfung ja/nein, Umfang,
      • Teilnahme an der Durchführung der Befundprüfung erwünscht (ja/nein).
         
    • Informationen zur Beurteilung der Verwendungssituation des Messgerätes müssen zwingend der prüfenden Stelle vorgelegt werden:
      • Ausbauprotokoll
      • Protokoll/Dokumentation über zusätzliche Messungen vor Ausbau
      • Verlängerung Eichfrist durch Stichprobenverfahren mit Angabe der amtlichen Losnummer
         
    • Alle zur Beurteilung des Messgerätes/der ZE notwendigen Unterlagen:
      • Zertifikate
      • Korrekturwerte zur Bestimmung des MPE (bei MID)
      • Sollmerkmalsliste (sofern erforderlich)
      • Nachweis über Softwareaktualisierungen nach § 40 MessEG im Feld
      • Mitgeltende Unterlagen des Herstellers (z. B. Bedienungsanleitung)
         
    • Überprüfung der Transportbeeinflussung und Dokumentation

    Datensicherung

    Vor Beginn der Prüfung elektronischer Elektrizitätszähler oder Zusatzeinrichtungen bei der prüfenden Stelle sind von dieser eichrechtlich relevante Speicherinhalte wie z. B. Fehlerregister, eichrechtliches Logbuch usw. zu sichern. Dies dient der Verhinderung eines eventuellen Datenverlusts, der bei der Durchführung der Befundprüfung auftreten könnte. Durch Ablesung der Register am Display per Tastenfunktion oder durch Auslesen per Schnittstelle (D0, Cl usw.) kann dies durchgeführt werden. Sofern möglich, sind entsprechende Prüflinge bis zur Durchführung der Befundprüfung an die Versorgungsspannung anzuschließen.

  • Kosten einer Befundprüfung

    Die Kosten für eine Befundprüfung von E-Zählern ist in der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV), Schlüsselzahlengruppe 6 geregelt.