Die staatlich anerkannte Prüfstelle ETH 01 in Trägerschaft der TMZ ist die einzige ihrer Art in Thüringen. Sie verfügt über weitreichende Prüfbefugnisse und führt Eichungen von elektronischen und elektromechanischen Wechsel- und Drehstromzählern für Wirk- und Blindenergie, für Zusatzeinrichtungen und für Messwandler durch.
Am Ende der Eichgültigkeit von Stromzählern kann die Eichgültigkeit mittels Stichprobenverfahren in unserer Prüfstelle verlängert werden. Bestehen Zweifel an den Messergebnissen eines Stromzählers, wird auf Antrag in der Prüfstelle eine Befundprüfung durchgeführt.
Anerkennungsverfahren nach dem neuen Mess- und Eichgesetz erfolgreich abgeschlossen
Die Prüfstelle ETH 01 bei der TMZ steht unter der eichrechtlichen Aufsicht des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz. Die Anerkennungen der Prüfstellen nach altem Eichrecht (Eichgesetz/Eichordnung) behalten ihre Gültigkeit bis längstens zum 31. Dezember 2016 (§ 62 MessEG). Die TMZ hat daher für ihre Prüfstelle eine neue Anerkennung gemäß § 40 MessEG ab dem 1. Januar 2017 beantragt und die Neuanerkennung der Prüfstelle durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz erhalten. Somit kann die Prüfstelle ihre hoheitlichen Leistungen weiterhin erbringen.